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VG Musikedition: Neuer Verteilungsplan für Sparte “Fotokopieren in Musikschulen”

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der VG Musikedition zahlreiche Änderungen in der Satzung, dem Berechtigungsvertrag und den Verteilungsplänen beschlossen. Im Mittelpunkt der Versammlung stand die Umsetzung der Vorschriften des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), das am 1. Juni 2016 in Kraft getreten ist und das bisherige Urheberwahrnehmungsgesetz ablöste. So müssen die Verwertungsgesellschaften u.a. ihre Mitgliederversammlungen zukünftig in elektronischer Form durchführen, d.h. die Berechtigten werden die Möglichkeit haben, ihre Stimme im so genannten „E-Voting-Verfahren“ abzugeben und die Mitgliederversammlung im Live-Stream verfolgen zu können.

Des Weiteren verabschiedete die Mitgliederversammlung einen neuen Verteilungsplan für die Sparte „Fotokopieren in Musikschulen“, der keine zeitaufwändigen Nutzungsmeldungen mehr durch die Musikschulen erfordert. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Die Mitglieder der VG Musikedition sind mit der Verabschiedung dieses neuen Verteilungsplans einem zentralen Wunsch der Musikschulverbände nachgekommen. Umgekehrt aber erwarten wir nun auch, dass sämtliche Musikschulen, in denen regelmäßig Fotokopien hergestellt und verwendet werden, einen Lizenzvertrag unterzeichnen, damit die Rechteinhaber auch in diesem wichtigen Bereich endlich eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten.“

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