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Amateurmusizieren ist Immaterielles Kulturerbe

Auf Vorschlag des Deutschen Musikrates, in enger Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO), wurde das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin überreichten Prof. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, und Dr. Martina Münch für die Kultusministerkonferenz, im Beisein von Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, die Auszeichnungsurkunde an Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, der diese gemeinsam mit Maila von Haussen von der BDO entgegen nahm.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wächst von Jahr zu Jahr und macht die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar. Derzeit befinden sich 68 Kulturformen und vier Programme in dem Verzeichnis.

Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Wir haben in Deutschland einen reichen Schatz an Kultureller Vielfalt. Ich freue mich, dass auf Vorschlag des Deutschen Musikrates ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieses Schatzes in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Ein kreativer, reflektierender und bewahrender Umgang mit der musikalischen Vergangenheit wird gerade durch die Amateurmusik gelebt. Rund zwei Millionen Musikerinnen und Musiker sind aktiv in Verbänden der instrumentalen Amateurmusik tätig. Sie leben die Kulturelle Vielfalt in unserem Land, pflegen kulturelle Bräuche und geben sie an nachfolgende Generationen weiter. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis zeichnet das vielfältige Engagement dieser Menschen in besonderer Weise aus und unterstreicht damit die Bedeutung der Amateurmusik für unsere Gesellschaft.“

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